Zu Hause wohlfühlen
Dank dem Bausachverständigen aus Düsseldorf

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Bausachver­ständigenbüro Dipl.-Ing. Karsten Leupold

Das Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. Karsten Leupold ist als Baugutachter in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen, für seine Kunden tätig.
Unser Kerneinzugsgebiet als Baugutachter für die beratungs- bzw. gutachterliche Tätigkeiten (Bauschäden, Feuchtigkeitsschäden, Immobilienkaufberatung, Neubauüberwachung, Wertermittlung für Immobilien, Beweissicherung) ist im wesentlichem das Gebiet Düsseldorf/Neuss/Köln sowie der Großraum des Ruhrgebietes mit der Stadt Essen.

Auf Nachfrage sind wir auch gerne für unsere Kunden im Raum Berlin sowie im Ausland tätig.


Besonders aktiv sind wir: Im Großraum Ruhrgebiet/Nordrhein Westfalen mit dem Einzugsgebiet der Städte: Berlin, Bochum, Bottrop, Düsseldorf, Duisburg, Dormagen, Dortmund, Essen, Erkrath, Gelsenkirchen, Grevenbroich, Hilden, Haan, Jüchen, Köln, Krefeld, Meerbusch, Mettmann, Mülheim a.d. Ruhr, Neuss, Oberhausen, Ratingen, Velbert, Willich, Witten, Wuppertal.

Warum werden Sachverständige benötigt?

In unserem hochtechnisierten und arbeitsteiligen Alltag kommt der beruflich eng spezialisierte Bürger kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen bzw. Bausachverständigen aus. Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder lassen sich von Sachverständigenkommissionen beraten.


Gerichte benötigen Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig einordnen zu können. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung und –bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er Bauschäden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten (Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken) lassen muss, seinen Kraftfahrzeugschaden beziffern soll oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen oder Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte.


Darüber hinaus werden Sachverständige bzw. Bausachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachterverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen.


Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !

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